Was er aussagt
Der Bodenrichtwert bezieht sich auf ein Richtwertgrundstück mit typischen Merkmalen, zum Beispiel Größe, Nutzungsart und Maß der baulichen Nutzung. Ermittelt wird er von den Gutachterausschüssen (§ 196 BauGB, §§ 13 ff. ImmoWertV).
Anpassung an Ihr Grundstück
Ihr Grundstück weicht meist vom Richtwertgrundstück ab: bei Größe, Zuschnitt, Erschließung, Lage oder baulicher Ausnutzbarkeit. Deshalb wird der Bodenrichtwert für die Bewertung angepasst (objektspezifisch angepasster Bodenrichtwert, § 26 ImmoWertV).
Wo Sie Bodenrichtwerte finden
Die Länder stellen die Werte in Bodenrichtwertportalen online bereit, in Hessen über BORIS Hessen.
Wozu er dient
Aus dem Bodenrichtwert ergibt sich der Bodenwert, also der Wert des Grundstücks ohne Gebäude. Er ist Bestandteil aller drei Wertermittlungsverfahren. Ein Bodenrichtwert ist aber kein Preis für Ihr Grundstück und ersetzt keine Bewertung.
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