Grundgedanke
Geregelt ist das Verfahren in den §§ 24 ff. ImmoWertV. Grundlage sind Kaufpreise vergleichbarer Objekte oder Vergleichsfaktoren, die die Gutachterausschüsse aus ihrer Kaufpreissammlung ableiten. Unterschiede zum bewerteten Objekt, etwa bei Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und Zeitpunkt, werden durch Anpassungen berücksichtigt.
Voraussetzungen
Es braucht eine ausreichende Zahl vergleichbarer, zeitnaher Verkäufe im selben Markt. Je homogener der Markt, desto verlässlicher das Ergebnis.
Wann es geeignet ist
Das Verfahren passt etwa bei Eigentumswohnungen, bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften in einheitlichen Wohngebieten und bei der Ermittlung des Bodenwerts. Bei individuellen Einfamilienhäusern gibt es oft nicht genügend vergleichbare Verkäufe. Dann kommen andere Verfahren in Betracht.
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