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Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren leitet den Wert aus Kaufpreisen vergleichbarer Immobilien ab. Es ist das Verfahren, das dem tatsächlichen Marktgeschehen am nächsten kommt.

Grundgedanke

Geregelt ist das Verfahren in den §§ 24 ff. ImmoWertV. Grundlage sind Kaufpreise vergleichbarer Objekte oder Vergleichsfaktoren, die die Gutachterausschüsse aus ihrer Kaufpreissammlung ableiten. Unterschiede zum bewerteten Objekt, etwa bei Lage, Größe, Zustand, Ausstattung und Zeitpunkt, werden durch Anpassungen berücksichtigt.

Voraussetzungen

Es braucht eine ausreichende Zahl vergleichbarer, zeitnaher Verkäufe im selben Markt. Je homogener der Markt, desto verlässlicher das Ergebnis.

Wann es geeignet ist

Das Verfahren passt etwa bei Eigentumswohnungen, bei Reihenhäusern und Doppelhaushälften in einheitlichen Wohngebieten und bei der Ermittlung des Bodenwerts. Bei individuellen Einfamilienhäusern gibt es oft nicht genügend vergleichbare Verkäufe. Dann kommen andere Verfahren in Betracht.

Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fragen zu Steuern klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, rechtliche Fragen mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Stand: Oktober 2026.

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