Kostenloser Fachrechner · ImmoWertV Anlage 2
Restnutzungsdauer-Rechner
Baujahr, Stichtag und Modernisierungen eingeben: Sie erhalten die modellhafte Restnutzungsdauer mit jedem Rechenschritt.
- Nach Anlage 2 ImmoWertV
- Rechenweg nachvollziehbar
- Ohne Anmeldung
- Eingaben bleiben in Ihrem Browser
So wird gerechnet
Die Restnutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Ohne Modernisierung ergibt sie sich aus Gesamtnutzungsdauer minus Alter. Bei Modernisierungen kann sie länger ausfallen. Dafür sieht Anlage 2 ImmoWertV ein Punktemodell vor.
Stichtagsjahr minus Baujahr.
Alter geteilt durch Gesamtnutzungsdauer, in Prozent.
Je mehr Punkte, desto früher wirkt die Modernisierung. Darunter gilt Gesamtnutzungsdauer minus Alter.
Ab der Schwelle gilt die Formel mit den Werten a, b und c aus der Tabelle.
RND = GND - AlterRND = a × Alter² / GND - b × Alter + c × GNDStichtagsjahr - (GND - RND)Tabelle der Werte a, b, c und Schwellen anzeigen
| Punkte | a | b | c | ab relativem Alter |
|---|
Was der Rechner nicht leisten kann
Der Rechner bildet ein theoretisches Modell ab. Ein Gebäude ist mehr als eine Punktzahl. In einem Restnutzungsdauergutachten schaue ich mir die Bauteile einzeln vor Ort an.
- Tatsächlicher Zustand von Dach, Fassade, Fenstern, Leitungen und Heizung
- Baumängel, Bauschäden und aufgestauter Instandhaltungsbedarf
- Qualität und Alter der einzelnen Modernisierungen
- Kernsanierungen: Hier kann nach Anlage 2 das Sanierungsjahr als Baujahr gelten und die Restnutzungsdauer bis zu 90 Prozent der Gesamtnutzungsdauer erreichen. Das erfordert eine Prüfung des Einzelfalls.
Für wen ist der Rechner gedacht?
Für Eigentümer und Vermieter von Wohnhäusern, für Erben, Käufer und Verkäufer, die eine erste Orientierung zur Restnutzungsdauer suchen. Auch für die Vorbereitung eines Gutachtens ist der Rechner hilfreich: Sie sehen, welche Modernisierungen überhaupt in die Rechnung einfließen.
Für steuerliche, gerichtliche oder verkehrswertbezogene Fragen reicht ein reiner Modellwert in der Regel nicht aus. Ob eine kürzere oder abweichende Nutzungsdauer anerkannt wird, hängt vom Einzelfall ab. Die steuerliche Beurteilung gehört zu Ihrem Steuerberater.
Häufige Fragen
Welche Gesamtnutzungsdauer gilt für Wohngebäude?
Anlage 1 ImmoWertV setzt für Wohngebäude in der Regel 80 Jahre an, zum Beispiel für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser. Im Rechner können Sie den Wert ändern, etwa für eigene Vergleichsrechnungen.
Wie viele Modernisierungspunkte sind möglich?
Höchstens 20. Dach inklusive Wärmedämmung und Wärmedämmung der Außenwände zählen jeweils bis zu 4 Punkte. Fenster und Außentüren, Leitungssysteme, Heizung, Bäder, Innenausbau und Grundriss zählen jeweils bis zu 2 Punkte.
Warum nicht einfach Gesamtnutzungsdauer minus Alter?
Das ist der Ansatz für Gebäude ohne wesentliche Modernisierung. Wurden Bauteile erneuert, verlängert sich die wirtschaftliche Restnutzungsdauer. Das Modell berücksichtigt das erst ab einem bestimmten relativen Alter, das mit der Punktzahl sinkt.
Was bedeutet fiktives Baujahr?
Das ist das Baujahr, das ein vergleichbares, nicht modernisiertes Gebäude mit derselben Restnutzungsdauer hätte. Es ergibt sich aus Stichtagsjahr minus der bereits verbrauchten Nutzungsdauer.
Kann ich das Ergebnis beim Finanzamt oder vor Gericht verwenden?
Der Rechner liefert einen Modellwert zur Orientierung. Für amtliche, steuerliche oder gerichtliche Zwecke wird in der Regel eine nachvollziehbare, am konkreten Gebäude orientierte Beurteilung benötigt. Dafür erstelle ich Ihnen gern ein Restnutzungsdauergutachten zum Festpreis.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser. Es werden keine Eingaben an einen Server übertragen.
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Modellwert oder belastbares Gutachten?
Ich nehme Ihr Haus persönlich auf und bewerte jedes Bauteil einzeln. Vorab erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.