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Immobilienbewertung durch das Finanzamt prüfen

Bei Erbschaft oder Schenkung setzt das Finanzamt einen Wert für die Immobilie an. Dieser Wert wird nach festen Regeln des Bewertungsgesetzes ermittelt und kann vom tatsächlichen Marktwert abweichen.

Wie das Finanzamt bewertet

Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird Grundbesitz nach dem Bewertungsgesetz (BewG) bewertet. Je nach Art des Grundstücks sieht das Gesetz ein bestimmtes Verfahren vor: Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Die Bewertung ist typisiert, also pauschaler als eine Bewertung im Einzelfall. Besonderheiten Ihrer Immobilie, etwa Baumängel oder aufgestauter Instandhaltungsbedarf, spiegeln sich im Steuerwert nicht immer wider.

Wann sich eine Prüfung lohnt

  • Der Wert im Bescheid liegt deutlich über dem, was am Markt erzielbar wäre.
  • Das Haus hat Sanierungsbedarf, sichtbare Schäden oder einen ungünstigen Zuschnitt.
  • Der Bescheid fällt wesentlich höher aus als ein Wert, den Sie aus Verkauf oder Schätzung kennen.

Der Nachweis eines niedrigeren Werts

Das Bewertungsgesetz erlaubt es, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen (§ 198 BewG). Üblich ist ein Gutachten eines Sachverständigen oder des Gutachterausschusses. Die Beweislast liegt bei Ihnen. Das Gutachten muss nachvollziehbar aufgebaut und für das Finanzamt prüfbar sein. Ein Kurzgutachten genügt dafür in der Regel nicht. Ob das Finanzamt ein Gutachten anerkennt, entscheidet es im Einzelfall.

Fristen beachten

Gegen einen Steuerbescheid können Sie Einspruch einlegen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe, das genaue Datum steht im Bescheid. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Steuerberater, damit genug Zeit für ein Gutachten bleibt.

So gehe ich vor

  1. Erstberatung: Wir klären am Telefon, welches Gutachten Sie brauchen und ob es sich lohnt.
  2. Festpreisangebot: Sie erhalten ein schriftliches Angebot und eine Liste der benötigten Unterlagen.
  3. Ortsbesichtigung: Ich nehme Ihr Haus mit allen wesentlichen Bauteilen vor Ort auf.
  4. Ihr Gutachten: Sie erhalten das fertige Gutachten und ich erläutere Ihnen das Ergebnis.

Ich bewerte Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie unbebaute Grundstücke (DEKRA-Zertifizierung D1). Bei anderen Objektarten sage ich Ihnen offen, ob ich der Richtige bin.

Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fragen zu Steuern klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, rechtliche Fragen mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Stand: Oktober 2026.

Lohnt sich ein Gutachten für Sie?

Das klären wir in einem kurzen, kostenlosen Gespräch. Vorab erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot.