Wofür der Wert gebraucht wird
- Erbauseinandersetzung: Wenn mehrere Erben die Immobilie übernehmen, verkaufen oder jemanden auszahlen wollen.
- Pflichtteil: Für Pflichtteilsansprüche wird der Nachlass bewertet. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Erbfalls (§ 2311 BGB).
- Erbschaftsteuer: Das Finanzamt bewertet die Immobilie nach dem Bewertungsgesetz. Liegt dieser Wert über dem Verkehrswert, kann ein Gutachten den niedrigeren Wert nachweisen (§ 198 BewG).
- Behalten oder verkaufen: Der Wert hilft einzuschätzen, ob sich Übernahme, Vermietung oder Verkauf lohnen.
Der Stichtag ist entscheidend
Bei einem Erbfall bezieht sich die Bewertung in der Regel auf den Todestag der verstorbenen Person. Die Bewertung findet deshalb oft rückwirkend statt. Ich beurteile Zustand und Marktlage zu diesem Stichtag, auch wenn die Besichtigung erst später erfolgt. Veränderungen seit dem Erbfall, etwa Renovierungen, müssen davon sauber getrennt werden.
Verkehrswertgutachten oder Kurzgutachten?
Das Verkehrswertgutachten ist ausführlich und eignet sich für Erbengemeinschaften, Behörden oder Streitfälle. Das Kurzgutachten ist kompakter und kann unter einvernehmlichen Erben als Entscheidungsgrundlage reichen. Für das Finanzamt wird in der Regel ein ausführliches, nachvollziehbar begründetes Gutachten benötigt. Welche Gutachtenart für Ihren Fall passt, kläre ich vorab mit Ihnen.
Diese Unterlagen helfen
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Grundrisse und Schnitte
- Wohnflächenberechnung
- Baubeschreibung
- Energieausweis
- Liste der Modernisierungen
- Mietverträge (bei Vermietung)
- Baugenehmigung
- Fotos vorhandener Schäden
Fehlt etwas, unterstütze ich Sie bei der Beschaffung.
So läuft es ab
- Erstberatung: Wir klären am Telefon, welches Gutachten Sie brauchen und ob es sich lohnt.
- Festpreisangebot: Sie erhalten ein schriftliches Angebot und eine Liste der benötigten Unterlagen.
- Ortsbesichtigung: Ich nehme Ihr Haus mit allen wesentlichen Bauteilen vor Ort auf.
- Ihr Gutachten: Sie erhalten das fertige Gutachten und ich erläutere Ihnen das Ergebnis.
Ich bewerte Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie unbebaute Grundstücke (DEKRA-Zertifizierung D1). Bei anderen Objektarten sage ich Ihnen offen, ob ich der Richtige bin.
Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fragen zu Steuern klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, rechtliche Fragen mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Stand: Oktober 2026.