Wann der Wert eine Rolle spielt
- Schenkungsteuer: Der Wert der Immobilie bestimmt, ob und in welcher Höhe Steuer anfällt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung (§ 11 ErbStG). Die Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab. Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden zusammengerechnet (§ 14 ErbStG).
- Pflichtteilsergänzung: Schenkungen können später bei Pflichtteilsansprüchen berücksichtigt werden (§ 2325 BGB). In welchem Umfang, hängt unter anderem vom zeitlichen Abstand ab.
- Ausgleich unter Kindern: Gibt es mehrere Kinder, hilft ein nachvollziehbarer Wert, die Übertragung fair zu gestalten.
Vorbehaltsrechte beachten
Bei der Übertragung wird häufig ein Nießbrauch oder Wohnrecht vorbehalten. Solche Rechte wirken sich auf die Bewertung aus. Grundstücke mit Rechten und Belastungen, etwa Wohnrecht oder Nießbrauch, gehören nicht zu den Objektarten meiner DEKRA-Zertifizierung. Sprechen Sie mich trotzdem gern an. Ich sage Ihnen offen, ob ich der Richtige bin.
Notar und Steuerberater
Der Übertragungsvertrag wird notariell beurkundet. Die steuerlichen Folgen klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Ich liefere den nachvollziehbaren Wert, auf dem beide aufbauen können.
Diese Unterlagen helfen
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Grundrisse und Schnitte
- Wohnflächenberechnung
- Baubeschreibung
- Energieausweis
- Liste der Modernisierungen
- Mietverträge (bei Vermietung)
- Baugenehmigung
- Fotos vorhandener Schäden
So läuft es ab
- Erstberatung: Wir klären am Telefon, welches Gutachten Sie brauchen und ob es sich lohnt.
- Festpreisangebot: Sie erhalten ein schriftliches Angebot und eine Liste der benötigten Unterlagen.
- Ortsbesichtigung: Ich nehme Ihr Haus mit allen wesentlichen Bauteilen vor Ort auf.
- Ihr Gutachten: Sie erhalten das fertige Gutachten und ich erläutere Ihnen das Ergebnis.
Ich bewerte Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie unbebaute Grundstücke (DEKRA-Zertifizierung D1). Bei anderen Objektarten sage ich Ihnen offen, ob ich der Richtige bin.
Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fragen zu Steuern klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, rechtliche Fragen mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Stand: Oktober 2026.