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Verkehrswert

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, ist der Preis, der zu einem bestimmten Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr für eine Immobilie zu erzielen wäre.

Gesetzliche Grundlage

Der Verkehrswert ist in § 194 BauGB definiert. Berücksichtigt werden die rechtlichen Gegebenheiten, die tatsächlichen Eigenschaften, die Beschaffenheit und die Lage. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse bleiben außer Betracht, etwa ein Verkauf unter Verwandten oder unter Zeitdruck.

Abgrenzung

  • Kaufpreis: der tatsächlich vereinbarte Preis. Er kann vom Verkehrswert abweichen.
  • Angebotspreis: der Preis, den ein Verkäufer verlangt.
  • Beleihungswert: ein vorsichtig ermittelter Wert, den Banken für Finanzierungen ansetzen.

Wie er ermittelt wird

Die ImmoWertV kennt drei Verfahren: das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Welches passt, hängt von der Objektart, vom Zweck und von den verfügbaren Daten ab. Manchmal werden Verfahren kombiniert.

Stichtag nicht vergessen

Ein Verkehrswert gilt immer für einen bestimmten Stichtag. Bei Erbschaft oder Scheidung liegt dieser Stichtag häufig in der Vergangenheit.

Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fragen zu Steuern klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, rechtliche Fragen mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Stand: Oktober 2026.

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