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Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren leitet den Wert einer Immobilie aus den Erträgen ab, die sie nachhaltig erzielen kann. Es wird vor allem bei vermieteten Objekten eingesetzt.

Grundgedanke

Geregelt ist das Verfahren in den §§ 27 ff. ImmoWertV. Ausgangspunkt ist der Rohertrag, also die nachhaltig erzielbare Miete. Davon werden die Bewirtschaftungskosten abgezogen. Es bleibt der Reinertrag. Von ihm wird die Verzinsung des Bodenwerts abgezogen. Der verbleibende Gebäudeertrag wird mit einem Barwertfaktor vervielfältigt. Dazu kommt der Bodenwert.

Was das Ergebnis beeinflusst

  • Miete: Maßgeblich ist die marktübliche, nachhaltig erzielbare Miete.
  • Bewirtschaftungskosten: Zum Beispiel Verwaltung, Instandhaltung und Mietausfallwagnis.
  • Liegenschaftszinssatz: Er bildet die Marktverzinsung vergleichbarer Objekte ab.
  • Restnutzungsdauer: Sie bestimmt zusammen mit dem Zinssatz den Barwertfaktor.

Wann es geeignet ist

Das Verfahren passt, wenn bei der Preisbildung am Markt der Ertrag im Vordergrund steht, etwa bei Mehrfamilienhäusern und anderen Renditeobjekten. Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern steht meist ein anderes Verfahren im Vordergrund.

Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fragen zu Steuern klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, rechtliche Fragen mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Stand: Oktober 2026.

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