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Restnutzungsdauer

Die Restnutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann (§ 4 ImmoWertV).

Gesamtnutzungsdauer und Alter

Ausgangspunkt ist die Gesamtnutzungsdauer. Für Wohngebäude setzt Anlage 1 ImmoWertV in der Regel 80 Jahre an. Ohne Modernisierung ergibt sich die Restnutzungsdauer aus Gesamtnutzungsdauer minus Alter des Gebäudes.

Modernisierungen

Haben Sie Dach, Fenster, Heizung oder andere Bauteile erneuert, kann die Restnutzungsdauer länger ausfallen. Anlage 2 ImmoWertV beschreibt dafür ein Punktemodell mit höchstens 20 Modernisierungspunkten. Mit dem Restnutzungsdauer-Rechner können Sie das Modell mit Ihren Werten durchrechnen. Das Ergebnis ist ein Modellwert und ersetzt nicht die Beurteilung des einzelnen Gebäudes.

Wo sie eine Rolle spielt

  • Im Ertragswertverfahren fließt sie in den Barwertfaktor ein.
  • Im Sachwertverfahren bestimmt sie die Alterswertminderung.
  • Bei der steuerlichen Abschreibung kann eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer unter Umständen nachgewiesen werden (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG). Ob das Finanzamt sie anerkennt, hängt vom Einzelfall ab. Das besprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Für ein Restnutzungsdauergutachten nehme ich Ihr Haus Bauteil für Bauteil vor Ort auf.

Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fragen zu Steuern klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, rechtliche Fragen mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Stand: Oktober 2026.

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