Warum der Wert wichtig ist
Im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird verglichen, wie sich das Vermögen beider Ehepartner während der Ehe entwickelt hat. Eine Immobilie kann dabei den größten Posten ausmachen. Übernimmt ein Partner das Haus oder zahlt den anderen aus, muss der Wert feststehen.
Zwei Stichtage
- Anfangsvermögen: Hier zählt grundsätzlich der Zeitpunkt der Eheschließung (§ 1374 BGB). Erhält ein Partner später eine Immobilie durch Erbschaft oder Schenkung, wird sie dem Anfangsvermögen zugerechnet.
- Endvermögen: Hier zählt der Zeitpunkt, zu dem der Scheidungsantrag zugestellt wurde (§ 1384 BGB).
Deshalb ist oft eine Bewertung zu einem Stichtag in der Vergangenheit nötig. Wie Wertsteigerungen oder Schenkungen rechtlich zu berücksichtigen sind, klärt Ihre Rechtsanwältin oder Ihr Rechtsanwalt.
Was ein neutrales Gutachten leistet
Beide Seiten haben ein Interesse an einem Wert, den sie nachvollziehen können. Ein unabhängiges Gutachten legt dar, wie der Wert hergeleitet wurde, welche Verfahren eingesetzt wurden und welche Annahmen eingeflossen sind. Das kann Streit verkürzen. Ob ein Gutachten vor Gericht verwendet wird, entscheidet das Gericht. Es kann auch einen eigenen Sachverständigen beauftragen.
Hinweise zur Praxis
- Beide Partner sollten der Ortsbesichtigung zustimmen, damit alle Räume zugänglich sind.
- Wird das Gutachten gemeinsam beauftragt, kann das die Akzeptanz des Ergebnisses auf beiden Seiten erhöhen.
- Die Unterlagen der Immobilie sollten vollständig vorliegen (siehe unten).
Diese Unterlagen helfen
- Grundbuchauszug
- Flurkarte
- Grundrisse und Schnitte
- Wohnflächenberechnung
- Baubeschreibung
- Energieausweis
- Liste der Modernisierungen
- Mietverträge (bei Vermietung)
- Baugenehmigung
- Fotos vorhandener Schäden
So läuft es ab
- Erstberatung: Wir klären am Telefon, welches Gutachten Sie brauchen und ob es sich lohnt.
- Festpreisangebot: Sie erhalten ein schriftliches Angebot und eine Liste der benötigten Unterlagen.
- Ortsbesichtigung: Ich nehme Ihr Haus mit allen wesentlichen Bauteilen vor Ort auf.
- Ihr Gutachten: Sie erhalten das fertige Gutachten und ich erläutere Ihnen das Ergebnis.
Ich bewerte Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser sowie unbebaute Grundstücke (DEKRA-Zertifizierung D1). Bei anderen Objektarten sage ich Ihnen offen, ob ich der Richtige bin.
Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Steuer- oder Rechtsberatung. Fragen zu Steuern klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater, rechtliche Fragen mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt. Stand: Oktober 2026.